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Poolbau: Welche Sicherheitsstandards gelten bei Poolpumpen?

Für den Betrieb von Swimmingpools kommen sogenannte Filterpumpen zum Einsatz. Sie bilden das Herz einer jeden Schwimmanlage, da diese das Wasser im Pool reinigen. Egal, ob sich Hausherren für den Bau einer moderne Stadtvilla oder eines KfW-Effizienzhauses entscheiden, ein Gartenpool gehört zur Wunschliste vieler Hausbesitzer. Dabei sollte bei der Wahl der Poolpumpe die Sicherheit an oberster Stelle stehen.

Funktionsweise einer Poolpumpe

Egal um welche Pumpenart es sich handelt, die Funktionsweise ist immer die gleiche.

Pumpen erzeugen im Betrieb auf der Saugseite einen Unterdruck.

Dadurch „ziehen“ sie das Wasser auf der einen Seite aus dem Becken, befördern es durch eine integrierte Filteranlage hindurch und pumpen es gesäubert durch einen Auslass zurück ins Becken.

Sicherheitsstandard nach europäischen Normen

Für den Betrieb von Poolpumpen im öffentlichen Bereich gelten in Deutschland strenge Sicherheitsvorgaben. Darin ist beispielsweise die Strömungsgeschwindigkeit, die in den Ansauggittern erreicht werden darf, geregelt. Diese darf den Wert von 0,3 Metern pro Sekunde nicht überschreiten. Zudem darf die Maximalkraft, die beim Ansaugvorgang entsteht, nicht größer sein als 25 Newton. Das entspricht einem Wert von 2,5 Kilogramm.

Darüber hinaus sind moderne Pumpen so konzipiert, dass ein Sicherheitssystem die Anlage sofort abschaltet, sobald an der Ansaugeinrichtung ein übermäßiger Unterdruck erzeugt wird. Auch dürfen die Löcher der Ansaugrohre nicht größer als drei Millimeter sein. Ab einer Wassertiefe von über 60 Zentimetern dürfen 8 Millimeter Größe nicht überschritten werden.

Hoher Sicherheitsstandard für die heimische Poolpumpe

Poolpumpen, die mit weniger als 0,3 Meter pro Sekunde Wasser ansaugen und sich sofort abschalten, wenn der Unterdruck darüber liegt, gelten als besonders sicher.

Jedoch besteht laut der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) je nach Konstruktion der Abdeckung von Ansaugstellen in Verbindung mit langen Haaren ein latentes Risiko.

Angesaugte Haare können demnach die Öffnung von Ansauganlagen verschließen, wobei dann sofort die volle Saugwirkung der Pumpe anliegt.

Ohne Haarprüfung kein GS-Zeichen

Aus diesem Grund wurde in der EU Norm DIN EN 13451-3 für Poolpumpen die sogenannte Haarfangprüfung eingeführt. In diesem Test wird ein Prüfmuster mit Haaren vor die zu untersuchende Saugstelle gehalten und langsam näher herangeführt. Die Haarspitzen zeigen dabei in Saugrichtung. Anschließend wird das Haar mindestens 2 Minuten hin und her bewegt. Schließlich wird das Muster mit den Haaren direkt vor die Saugöffnung gehalten. Der Vorgang wird insgesamt 10-mal wiederholt.

Den Test bestanden hat die Poolpumpe nur, wenn sie in allen 10 Prüfungen bei höchster Fließrate weniger als 25 Newton oder 2,5 Kilogramm Ansaugdruck erzeugt. Nur dann erhält die Poolpumpe eine GS-Prüfzertifizierung, die für Geprüfte Sicherheit steht. Beim Kauf einer Poolpumpe sollte man daher stets auf das GS-Zeichen achten, um ein Gerät zu kaufen, das den höchsten Sicherheitsanforderungen in der EU entspricht. Standards gibt es auch bei elektrische Poolheizungen und sollten auch beim Poolheizung selber bauen beachtet werden.

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